Ermitteln sie auf Basis der aktuellen SVHC-Kandidatenliste der Echa die in Ihren Produkten enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent je Erzeugnis.
Folgende Informationen sind an das jeweils nächste Glied der Lieferkette zu übermitteln:
Falls ein Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent je Erzeugnis enthalten ist, muss mindestens der Name der Stoffes bereitgestellt werden. Wir empfehlen, zusätzlich die vorliegenden Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses verständlich formuliert zu kommunizieren.
Die Information über die Stoffe der Kandidatenliste kann folgendermaßen erfolgen:
Bei gewerblichen Abnehmern: Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006(REACH). Wir werden die durch die REACH-Verordnung an uns gestellten Anforderungen erfüllen. Über REACH-relevante Veränderungen unserer Lieferprodukte werden wir Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren. Darüber hinaus werden wir im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.
Bezüglich Artikel 33 REACH teilen wir Ihnen folgendes mit:
Bitte Musterantwort der >Muster-Tabelle< entnehmen.
Zur Registrierung und zum Bereitstellen von Dokumente besuchen Sie bitte das Lieferanten-Portal der REACH-Solution
Hier geht es zum Portal der CS-REACH-Solution
Zur Unterstützung bieten wir Web-Seminare in verschiedenen Themenblöcken rund um REACH und CLP an. Bitte beachten Sie unseren Seminarkalender
Haben Sie Fragen zu unserem Service? Besuchen Sie unsere FAQ's. Sollten Sie keine passende Antwort finden kontaktieren Sie uns doch gerne direkt.