Einführung

Herausforderung für den Einzelhandel

Nach der Veröffentlichung der ersten SVHC Kandidatenliste durch die europäische Chemikalienbehörde ECHA kann künftig jeder Endverbraucher Informationen zu besonders besorgniserregenden Inhaltsstoffen in Produkten inklusive deren Verpackung einfordern.

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very Hight Concern - SVHC) sind solche, die von der ECHA aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die sog. Kandidatenliste aufgenommen worden sind. Eine erste Fassung dieser Liste mit 15 Stoffen ist im Oktober 2008 veröffentlicht worden. Sie wird laufend fortgeschrieben und umfasst inzwischen 38 Stoffe (Stand Juni 2010)

Um Auskunft über besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe in einem bestimmten Produkt zu erhalten, müssen Kunden lediglich eine kurze schriftliche Anfrage an den betreffenden Hersteller oder Händler richten.  Erhalten Kunden innerhalb von 45 Tagen keine sachgerechte Antwort ist das bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Das Recht des Endverbrauchers stellt den Handel vor eine große Herausforderung. Mit durchschnittlich 40.000 Artikeln im Sortiment ist eine Umsetzung der Verbraucherinformationsrechte innerhalb des filialisierten Einzelhandels ohne Systemunterstützung kaum machbar. Trotz bislang moderatem Gebrauch der Informationsrechte durch den Verbraucher ist der Handel auf die Unterstützung der Hersteller angewiesen.

Für  Endverbraucher, Verbraucherverbände und Behörden sollen auf Nachfrage zeitnah geeignete Informationen über die Konzentrationen von SVHC Stoffen in Verbraucherprodukten bereit gestellt werden.  Mit einer standardisierten Antwort auf die Anfragen soll sichergestellt werden, dass nicht verschiedene Auskünfte - insbesondere auch über die Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen - zu einem Stoff gegeben werden.

Helfen auch Sie mit und unterstützen Sie den Prozess zu mehr Transparenz bei Inhaltsstoffen in der Lieferkette.