Etwa 1.500 Stoffe, deren Registrierung laut einer Studie von April 2010 beabsichtigt war, wurden innerhalb der ersten Frist nicht registriert. Dies entspricht 30 % aller Absichtserklärungen.
Die Kontaktgruppe der Direktoren (DCG) verständigte sich darauf, die Gründe dafür zu analysieren, und die Ergebnisse durch die ECHA zu veröffentlichen. Dank der gemeinsamen Anstrengungen mit Branchenverbänden und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten konnten bislang für 1.200 Stoffe Informationen zur Nichtregistrierung zusammengetragen werden.
Die Erklärungen werden in einer Liste zusammengefasst. Bei den verbleibenden 300 Stoffen war die ECHA aufgrund fehlender Rückmeldungen nicht in der Lage, den Grund für die fehlende Registrierung zu ermitteln. Die Liste wird nicht weiter aktualisiert.
Nachgeschaltete Anwender, die sich über den Status ihrer Stoffe informieren möchten, sollten zuerst in der Liste der registrierten Stoffe nachsehen, da diese regelmäßig aktualisiert wird. Erst anschließend sollten sie in der nun veröffentlichten Liste prüfen, ob diese eine Erklärung für die Nichtregistrierung enthält. (Quelle: ECHA)