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Aufbewahrungspflicht für Sicherheitsdatenblätter

26.08.2010

Gemäß der REACH VO sind auch Händler verpflichtet die Informationen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung zur Verfügung zu halten. Dazu gehören selbstverständlich auch die Sicherheitsdatenblätter gemäß Artikel 36 REACH VO. Zwölf Monate nach der letzten Belieferung besteht jedoch keine weitere Verpflichtung mehr zur Aktualisierung der SDB's. 

Für Rückfragen steht die BAuA (Kontakt über die Redaktion) zur Verfügung.