
Stärker noch als bisher sind die Beteiligte auf einen reibungslosen Informationsaustausch mit Herstellern und Lieferanten angewiesen. Mit dem Modul REACH Verbraucherinformation betreibt die CS Compliance GmbH eine Kommunikationsplattform, mit deren Hilfe die angesprochenen Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zentral gesammelt und über eine Recherchefunktion autorisierten Abnehmern schnell und unkompliziert verfügbar gemacht werden können.
Seit dem 1. Juni 2007 ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten. In Artikel 33 formuliert die Verordnung eine für alle Akteure in der Supply Chain eine überaus bedeutsame Verpflichtung: Verbrauchern ist auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob in einem Erzeugnis sog. besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Außerdem sollen ausreichende Informationen zur sicheren Verwendung gegeben werden.
Innerhalb der Wertschöpfungskette sind Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern ebenfalls zur Erteilung entsprechender Auskünfte verpflichtet - und zwar ohne gesonderte Aufforderung!
Um allen Anforderungen der REACH VO gerecht zu werden, benötigen die Unternehmen Informationen der vor- und nachgelagterten Stufe der Wertschöpfungskette. Darüber hinaus müssen Informationen in gesetzeskonformer Weise generiert werden - eine gewaltige Herausforderung angesichts der Vielfalt an Produkten im Bereich Konsumgüter, der Komplexität der Warenströme.
Erzeugnisse sind nach der Definition in Artikel 3 REACH-VO Gegenstände zu verstehen, deren Funktion in größerem Maße von ihrer Form, Oberfläche oder Gestalt bestimmt wird als durch ihre chemische Zusammensetzung - die Verbraucherinformationspflicht betrifft somit ein weites Spektrum an Waren und Gütern und damit potenziell jedes Unternehmen der produzierenden Wirtschaft, soweit die Güter nicht vom Anwendungsbereich von REACH ausgeschlossen sind.
Besonders besorniserregende Stoffe (SVHC) sind solche, die von der Europäischen Chemikalienagentur aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die sog. Kandidatenliste aufgenommen worden sind. Eine erste Fassung dieser Liste 15 Stoffen ist im Oktober 2008 veröffentlicht worden. Sie wird laufend fortgeschrieben und umfasst inzwischen 30 Stoffe. Bis 2012 soll die Liste auf 135 Stoffe erweitert werden.