REACH-Modul

Reagenzien

REACH-Verordnung im Griff

 

Seit 2007 gilt in Europa das neue chemikalienrechtliche Regelwerk REACH. Die hier festgelegten Pflichten beziehen sich nicht nur auf Chemikalien im Sinne von Stoffen als solche, sondern auch auf fertige Produkte. REACH-betroffen sind damit sämtliche Akteure innerhalb der Lieferkette: vom Hersteller und dessen Vorlieferanten bis hin zum Einzelhandel.

 

Mit dem REACH-Modul bietet die CS Compliance eine Plattform an, auf der REACH-relevante Informationen systematisch gesammelt, validiert und ausgewertet werden können.

 

Das Modul umfasst

  • die artikelbezogene Erfassung und Pflege von Daten zur stofflichen Zusammensetzung von Produkten und deren Prüfung auf Plausibilität;
  • die Bereitstellung von Auswertungen zur Erfüllung von Registrierungs- und Notifizierungspflichten;
  • den Aufbau eines Dokumentenpools mit Erklärungen der Hersteller zum Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen in Produkten und deren sichere Verwendung.

 

Hersteller und Importeure müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Inhaltsstoffe von Produkten bei der Europäischen Chemikalienagentur EChA registrieren bzw. notifizieren. Darüber hinaus sind alle Beteiligten in der Lieferkette verpflichtet, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten und deren sichere Verwendung bereit zu stellen. Bei Nichteinhaltung drohen  Strafen und Bußgelder bis hin zu Vermarktungsverboten und gravierenden Image-Schäden.